AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER

Assured Austria GmbH & Co KG
Fassung 01. OKTOBER 2020

1. Geltungsbereich

1.1. Sämtliche Angebote und Leistungen der Assured Austria GmbH & Co KG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese bilden einen wesentlichen Bestandteil sämtlicher Verträge, die die Assured Austria GmbH & Co KG mit ihren Kunden über die von ihr angebotenen Leistungen abschließt.

1.2. Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte der Assured Austria GmbH & Co KG sind weder berechtigt noch bevollmächtigt mit dem Kunden mündliche oder schriftliche Vereinbarungen mit Bezug auf den Vertrag zu treffen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen. Dies gilt nicht bei einer Vertretungsvollmacht, welche der Betriebsleiter (Chief Operations Manager) und die jeweiligen Teamleiter (Operations Manager) haben bzw. welche eine gesetzlichen Vertretungsmacht, zum Beispiel aufgrund vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokurist, haben.

1.3. Widersprechende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, außer Assured Austria GmbH & Co KG hat deren Geltung schriftlich zugesagt.

2. Angebot, Vertragsabschluss und -beendigung

2.1. Sämtliche Angebote der Assured Austria GmbH & Co KG sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsabschluss erfolgt durch die schriftliche Vertragsbestätigung seitens der Assured Austria GmbH & Co KG oder durch Übergabe des Fahrzeugschlüssels an einen Mitarbeiter der Assured Austria GmbH & Co KG. Eine Bestätigung des Auftrages per SMS, ein Telefax oder eine E-Mail genügen der Schriftform.

2.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden integrierender Bestandteil des zwischen dem Kunden und Assured Austria GmbH & Co KG abgeschlossenen Vertrag.

2.3. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Umstände dem Mitarbeiter der Assured Austria GmbH & Co KG mitzuteilen, die beim Reinigungsvorgang zu einer Beschädigung des Fahrzeuges führen könnten. Diese werden sodann im elektronischen oder im Papierform – Auftragsformular schriftlich vermerkt. Hierzu zählen besonders Vorschäden, empfindliche Elektrobauteile oder nicht mit herkömmlichen Reinigungsmitteln zu behandelndes Innen- oder Außenmaterial. Die Abholzeit des Fahrzeuges am Flughafen Wien ist ebenfalls vom Kunden dem Mitarbeiter der Assured Austria GmbH & Co KG mitzuteilen.

2.4. Der Kunde hat das Auftragsformular schriftlich oder elektronisch auf dem „Auftragsannahme-Handheld“ zu unterzeichnen. Dieses wird seitens Assured Austria GmbH & Co KG entweder schriftlich durch Gegenzeichnung bestätigt oder dem Kunden per SMS rückbestätigt. Mit der Gegenzeichnung oder Rückbestätigung des Auftragsformulars per SMS kommt der Vertrag zwischen Assured Austria GmbH & Co KG und dem Kunden zustande.

2.5. Auf Verlangen der Mitarbeiter der Assured Austria GmbH & Co KG hat der Kunde den Zulassungsschein oder vergleichbare Dokumente zum Nachweis der Haltereigenschaft am Fahrzeug vorzulegen. Der Kunde hat bei Unterfertigung des Auftragsformulars einem Mitarbeiter der Assured Austria GmbH & Co KG den Fahrzeugschlüssel auszuhändigen.

2.6. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass das Fahrzeug sein Eigentum ist, oder er es mit Zustimmung des Eigentümers benutzt, und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Kann Letzteres durch den Kunden auf Verlangen der Assured Austria GmbH & Co KG nicht nachgewiesen werden, so ist diese befugt, die Vertragserfüllung zu verweigern. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

2.7. Zudem bestätigt der Kunde mit Vertragsschluss, dass er über die notwendige Parkgenehmigung für das Parkhaus 4 der Flughafen Wien AG verfügt. Ansprüche aus dem Einstellverhältnis des Kunden mit Parkhaus 4, können weder vom Kunden noch von Parkhaus 4 gegen der Assured Austria GmbH & Co KG geltend gemacht werden.

2.8. Der Kunde stimmt mit dem Vertragsabschluss zu, dass Mitarbeiter der Assured Austria GmbH & Co KG mit dem Fahrzeug des Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung im Parkhaus 4 sowie auf dem Gelände des Flughafens Wien Schwechat fahren dürfen.

2.9. Der Kunde stimmt zu, dass ein Mitarbeiter der Assured Austria GmbH & Co KG das Fahrzeug bei der Übergabe sowie bei Reinigungstätigkeiten fotografiert, um den Zustand des Fahrzeugs vor Beginn und während der Reinigungsarbeiten zu dokumentieren.

2.10. Eine Abholung des Fahrzeugs über einen hierfür vorgesehenen Automaten ist nur mit Kennzeichen und PIN-Code möglich. Das jeweils gültige Verfahren ist am Automaten ausgehängt.

2.11. Das Vertragsverhältnis wird mit der Rückgabe des Fahrzeugschlüssels von Assured Austria GmbH & Co KG an den Kunden sowie der vollständigen Bezahlung durch den Kunden beendet.

3. Vertragsgegenstand

Assured Austria GmbH & Co KG bietet einen Reinigungsservice am Flughafen Wien an. Der Kunde überlässt Assured Austria GmbH & Co KG sein Fahrzeug im Parkhaus 4 am Flughafen Wien zur Durchführung von Innen- und Außenreinigungsarbeiten und erhält es bei seiner Rückkehr im Parkhaus 4 wieder zurück. Das Fahrzeug wird während der Abwesenheit des Kunden gereinigt und von Assured Austria GmbH & Co KGauf im Parkhaus 4 bereitgestellten Parkplätzen abgestellt. Gewährung von Versicherungsschutz sowie die Bewachung und Verwahrung von Fahrzeugen samt Zugehör und allfälliger Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden, bilden ausdrücklich keinen Teil des Vertragsgegenstandes.

4. Reinigungs-Service

4.1. Assured Austria GmbH & Co KG übernimmt eine dem Stand der üblichen, gewerblichen Autoreinigung entsprechende, ordnungsgemäße, übliche Innen- und Außenreinigung der Fahrzeuge im Parkhaus 4, das sich am Gelände des Flughafens Wien-Schwechat befindet („Parkhaus 4“). Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Assured Austria GmbH & Co KG die Reinigungsarbeiten so durchzuführen hat, dass unter Schonung des Materials ein ordnungsgemäßer, optisch sauberer Eindruck des Fahrzeugs entsteht. Nicht geschuldet ist die Herstellung eines schmutz- oder fleckenlosen Zustandes, sofern sich Flecken ohne Beeinträchtigung des Materials des Fahrzeuges, wozu ausdrücklich auch farbliche Änderungen zählen, nicht entfernen lassen.

4.2. Das Fahrzeug darf bei der Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen und andere Gegenstände sind vom Kunden vorher zu entfernen. Für im Fahrzeug zurückgelassene Wert- oder sonstige Gegenstände übernimmt Assured Austria GmbH & Co KG keine Haftung.

5. Verhalten auf dem Betriebsgelände

5.1. Auf dem im Parkhaus 4 gelegenen Betriebsgelände der Assured Austria GmbH & Co KG gelten die Vorschriften der österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO). Auf dem gesamten Betriebsgelände ist es erlaubt, nur im Schritttempo zu fahren. Die Verkehrszeichen sowie Anweisungen der Assured Austria GmbH & Co KG und deren Mitarbeiter sind zu jeder Zeit vom Kunden zu befolgen.

5.2. Assured Austria GmbH & Co KG ist berechtigt, Kundenfahrzeuge nach Durchführung der Reinigung auf einen beliebigen Stellplatz im Parkhaus 4 abzustellen sowie auf nahe gelegene Parkplätze umzuparken. Bei Gefahr in Verzug behält es sich Assured Austria GmbH & Co KG vor, Fahrzeuge vom Betriebsgelände zu entfernen.

6. Verlust des Pin-Codes, Verlust oder Beschädigung der Schlüsselkarte

6.1. Die von Assured Austria GmbH & Co KG an den Kunden ausgehändigte Schlüsselkarte ist von diesem sorgfältig und sachgemäß aufzubewahren. Die entstehenden Kosten der Beschädigung und des Verlustes trägt der Kunde.

6.2. Sollte die Schlüsselkarte aufgrund einer Beschädigung nicht mehr funktionieren, so ist die Assured Austria GmbH & Co KG berechtigt, den dadurch entstehenden Aufwand in der Höhe von EUR 10,- inkl. gesetzlicher MwSt. zu verrechnen.

6.3. Bei Verlust der Schlüsselkarte oder des PIN-Codes ist die Assured Austria GmbH & Co KG unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen; der Kunde muss sich in diesem Fall bei der Abholung legitimieren und die Fahrzeugpapiere vorzeigen.

7. Preise und Zahlung

7.1. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise an Assured Austria GmbH & Co KG zu zahlen.

7.2. Die von Assured Austria GmbH & Co KG angegebenen Preise sind Bruttopreise, also inkl. gesetzlicher MwSt.

7.3. Das vereinbarte Entgelt ist bei Fahrzeugrückgabe zu begleichen. Assured Austria GmbH & Co KG ist insofern berechtigt die Rückgabe des Fahrzeuges zu verweigern, als dass der gesamte vereinbarte und fällige Rechnungsbetrag noch nicht beglichen ist.

7.4. Nimmt der Kunde die vereinbarten Leistungen von Assured Austria GmbH & Co KG nicht an, bleibt er dennoch, unter Vorbehalt entgegenstehender gesetzlicher Regelungen, zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts an Assured Austria GmbH & Co KG verpflichtet.

7.5. Eine Aufrechnung der Ansprüche von Assured Austria GmbH & Co KG mit Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, außer die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von Assured Austria GmbH & Co KG anerkannt.

7.6. Der Kunde ist verpflichtet, die Parkgebühren, die mit der Einfahrt und Nutzung des Parkhauses 4 verbunden sind, direkt an den Betreiber des Parkhauses 4 – also der Flughafen Wien AG – zu bezahlen.

8. Rücktritt und Kündigung

8.1. Sowohl Assured Austria GmbH & Co KG als auch dem Kunden stehen die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte zu.

8.2. Der Kunde kann überdies bis zum Beginn der auszuführenden Arbeiten schriftlich, per Telefax (+43 1 7007-35463) oder per E-Mail (service@check-in-carwash.com) der telefonisch (+43 1 7007-35462) vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt bis zu 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten Arbeiten, ist dieser für den Kunden kostenlos. Bei späterem Rücktritt muss der Kunde die Hälfte des vereinbarten Entgelts als Rücktrittspauschale leisten. Sollte der Kunde nicht zur Fahrzeugübergabe erscheinen, ist eine Pauschale in der Höhe des gesamten zu leistenden Entgelts zu entrichten.

9. Haftung von Assured Austria GmbH & Co KG

9.1. Assured Austria GmbH & Co KG haftet ausschließlich für Schäden an Kundenfahrzeugen, die sie selbst, ihre Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen durch oder bei Reinigungsleistungen oder dem Umparken des Kundenfahrzuges vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von Assured Austria GmbH & Co KG für Schäden, die vor oder nach der Durchführung der Reinigungsleistungen samt dem Umparken des Kundenfahrzeugs entstehen, ist ausgeschlossen.

9.2. Die Haftung für höhere Gewalt ist ausgeschlossen. Ebenso haftet Assured Austria GmbH & Co KG nicht im Falle eines Fahrzeug-Diebstahls, Einbruchdiebstahls oder Vandalismus, es sei denn, diese Ereignisse sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Assured Austria GmbH & Co KG oder eines ihr zuzurechnenden Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.

9.3. Assured Austria GmbH & Co KG haftet – ausgenommen bei vorsätzlicher Schädigung – nicht für Schäden, die infolge von Gefälligkeitshandlungen wie z.B. Start- oder Einparkhilfe durch seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen entstehen.

9.4. Werden Schäden durch nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile, die nicht Teil der Serienausstattung des Fahrzeuges sind, ausgelöst (z.B. Spoiler, Antenne, Spiegel), so entfällt die Haftung der Assured Austria GmbH & Co KG.

9.5. Für Lackschäden, die durch die Assured Austria GmbH & Co KG verursacht werden, die jedoch auf schadhaften Lack zurückzuführen sind (z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, Kratzer, schlecht verarbeiteter Lack), wird keine Haftung übernommen.

9.6. Ist aufgrund stark verschmutzter Innenausstattung die Verwendung von aggressiven Chemikalien erwünscht, so wird dies vom Mitarbeiter der Assured Austria GmbH & Co KG im Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Mit einem solchen Vermerk stimmt der Kunde der Verwendung von aggressiven Reinigungsmitteln zu und es ist daher die Haftung der Assured Austria GmbH & Co KG für durch die Verwendung solcher Reinigungsmittel entstandenen Schäden ausgeschlossen.

9.7. Assured Austria GmbH & Co KG haftet nicht für Wertgegenstände, die vom Kunden bewusst oder unbewusst im Fahrzeug zurückgelassen werden. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug ohne Wertgegenstände zurückgelassen wird.

9.8. Der Kunde übergibt lediglich den Fahrzeugschlüssel der Assured Austria GmbH & Co KG. Für andere Schlüssel oder Schlüsselanhänger übernimmt die Assured Austria GmbH & Co KG keine Haftung.

9.9. Assured Austria GmbH & Co KG haftet nicht für allfällige technische Funktionsstörungen der Schlüsselkarte, des PIN-Codes oder des Abholautomaten.

9.10. Der Kunde hat keinerlei Ansprüche gegen Assured Austria GmbH & Co KG, wenn er sein Fahrzeug nicht vertragsgemäß übergibt.

9.11. Die Haftung der Assured Austria GmbH & Co KG für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist, ausgenommen bei vorsätzlicher Schädigung, ausgeschlossen

10. Reklamation

10.1. Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug bei der Rückgabe zu prüfen und einen Schaden an seinem Fahrzeug oder eine mangelhafte Reinigung umgehend zu melden.

10.2. Ansprüche auf Nachbesserung aufgrund unzureichender Reinigung stehen dem Kunden nur zu, wenn er diese noch vor Verlassen des Betriebsgeländes geltend macht. Ansonsten gilt das Fahrzeug als einwandfrei zurückerhalten.

11. Datenschutz – Zustimmung zu Videoaufzeichnungen

11.1. Der Kunde gestattet der Assured Austria GmbH & Co KG im Rahmen der Vertragsbeziehung seine Daten elektronisch zu ver- oder bearbeiten sowie diese zu speichern. Die unbefugte Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht erlaubt, es sei denn, es besteht eine gesetzlich oder behördlich angeordnete Pflicht dazu.

11.2. Assured Austria GmbH & Co KG betreibt zum Zweck der Überwachung ihres Betriebsgeländes in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2002 (DSG 2000) eine Videoüberwachungsanlage. Der Kunde stimmt zu, dass mit dieser Videoüberwachungsanlage auch er sowie allfällige Begleitpersonen erfasst werden.

11.3. Die Videoaufzeichnungen dienen ausdrücklich nicht der Bewachung oder Überwachung des Fahrzeuges; eine diesbezügliche Haftung der Assured Austria GmbH & Co KG ist ausgeschlossen. Die Assured Austria GmbH & Co KG haftet ebenfalls nicht für die Bewachung oder Überwachung des Fahrzeuges nach Verlassen des Reinigungsbereiches.

11.4. Assured Austria GmbH & Co KG ist befugt, die Daten der Videoaufzeichnungen im gesetzlich vorgesehenen Ausmaß (§ 4 Z 8 DSG 2000) zu nutzen, zu be- und verarbeiten.

11.5. Kunden sind entsprechend DSG 2000 nicht befugt, Videoaufzeichnungen zu erhalten. Assured Austria GmbH & Co KG ist aber bei begründetem Verdacht einer von Amtes wegen zu verfolgender strafbarer Handlung befugt, die Daten der Videoaufzeichnungen an die zuständige Behörde weiterzuleiten.

12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1. Es gilt österreichisches Sachrecht unter Ausschluss der Verweisungsnormen seines internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss der Rom-I-Verordnung.

12.2. Erfüllungsort ist der Sitz der Assured Austria GmbH & Co KG.

12.2.1. Zu Entscheidungen von Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehen und insbesondere das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses bzw. seinen aufrechten Bestand betreffen, wird Folgendes vereinbart:

12.2.2. Klagen des Kunden gegen die Assured Austria GmbH & Co KG sind beim sachlich zuständigen Gericht für den 1. Wiener Gemeindebezirk, Wien Innere Stadt, einzubringen. Ist der Kunde Verbraucher, tritt der hiermit vereinbarte Gegenstand gemäß § 14 Abs 3 KSchG neben etwaige nach dem Gesetz gegebene weitere Gerichtsstände, insbesondere neben den allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten                                   gemäß §§ 65 – 75 JN.

12.2.3 Für Klagen der Assured Austria GmbH & Co KG

  1. a) gegen einen Unternehmer ist das sachlich zuständige Gericht für den 1. Wiener Gemeindebezirk, Wien Innere Stadt, ausschließlich zuständig.

b) gegen einen Verbraucher wird der allgemeine Gerichtsstand gemäß § 66 JN durch dessen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt bestimmt. Liegt dieser Gerichtsstand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Österreich, bleibt er auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach dem Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, und wenn österreichische gerichtliche Entscheidungen in diesem Land vollstreckbar sind.