ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER

check-in carwash GmbH & Co KG
Fassung 01. OKTOBER 2020

1. Geltungsbereich

1.1. Sämtliche Angebote und Leistungen der check-in carwash GmbH & Co KG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese bilden einen wesentlichen Bestandteil sämtlicher Verträge, die die check-in carwash GmbH & Co KG mit ihren Kunden über die von ihr angebotenen Leistungen abschließt.

1.2. Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte der check-in carwash GmbH & Co KG sind weder berechtigt noch bevollmächtigt mit dem Kunden mündliche oder schriftliche Vereinbarungen mit Bezug auf den Vertrag zu treffen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen. Dies gilt nicht bei einer Vertretungsvollmacht, welche der Betriebsleiter (Chief Operations Manager) und die jeweiligen Teamleiter (Operations Manager) haben bzw. welche eine gesetzlichen Vertretungsmacht, zum Beispiel aufgrund vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokurist, haben.

1.3. Widersprechende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, außer check-in carwash GmbH & Co KG hat deren Geltung schriftlich zugesagt.

2. Angebot, Vertragsabschluss und -beendigung

2.1. Sämtliche Angebote der check-in carwash GmbH & Co KG sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsabschluss erfolgt durch die schriftliche Vertragsbestätigung seitens der check-in carwash GmbH & Co KG oder durch Übergabe des Fahrzeugschlüssels an einen Mitarbeiter der check-in carwash GmbH & Co KG. Eine Bestätigung des Auftrages per SMS, ein Telefax oder eine E-Mail genügen der Schriftform.

2.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden integrierender Bestandteil des zwischen dem Kunden und check-in carwash GmbH & Co KG abgeschlossenen Vertrag.

2.3. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Umstände dem Mitarbeiter der check-in carwash GmbH & Co KG mitzuteilen, die beim Reinigungsvorgang zu einer Beschädigung des Fahrzeuges führen könnten. Diese werden sodann im elektronischen oder im Papierform – Auftragsformular schriftlich vermerkt. Hierzu zählen besonders Vorschäden, empfindliche Elektrobauteile oder nicht mit herkömmlichen Reinigungsmitteln zu behandelndes Innen- oder Außenmaterial. Die Abholzeit des Fahrzeuges am Flughafen Wien ist ebenfalls vom Kunden dem Mitarbeiter der check-in carwash GmbH & Co KG mitzuteilen.

2.4. Der Kunde hat das Auftragsformular schriftlich oder elektronisch auf dem „Auftragsannahme-Handheld“ zu unterzeichnen. Dieses wird seitens check-in carwash GmbH & Co KG entweder schriftlich durch Gegenzeichnung bestätigt oder dem Kunden per SMS rückbestätigt. Mit der Gegenzeichnung oder Rückbestätigung des Auftragsformulars per SMS kommt der Vertrag zwischen check-in carwash GmbH & Co KG und dem Kunden zustande.

2.5. Auf Verlangen der Mitarbeiter der check-in carwash GmbH & Co KG hat der Kunde den Zulassungsschein oder vergleichbare Dokumente zum Nachweis der Haltereigenschaft am Fahrzeug vorzulegen. Der Kunde hat bei Unterfertigung des Auftragsformulars einem Mitarbeiter der Check-in carwash GmbH & Co KG den Fahrzeugschlüssel auszuhändigen.

2.6. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass das Fahrzeug sein Eigentum ist, oder er es mit Zustimmung des Eigentümers benutzt, und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Kann Letzteres durch den Kunden auf Verlangen der check-in carwash GmbH & Co KG nicht nachgewiesen werden, so ist diese befugt, die Vertragserfüllung zu verweigern. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

2.7. Zudem bestätigt der Kunde mit Vertragsschluss, dass er über die notwendige Parkgenehmigung für das Parkhaus 4 der Flughafen Wien AG verfügt. Ansprüche aus dem Einstellverhältnis des Kunden mit Parkhaus 4, können weder vom Kunden noch von Parkhaus 4 gegen der check-in carwash GmbH & Co KG geltend gemacht werden.

2.8. Der Kunde stimmt mit dem Vertragsabschluss zu, dass Mitarbeiter der check-in carwash GmbH & Co KG mit dem Fahrzeug des Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung im Parkhaus 4 sowie auf dem Gelände des Flughafens Wien Schwechat fahren dürfen.

2.9. Der Kunde stimmt zu, dass ein Mitarbeiter der check-in carwash GmbH & Co KG das Fahrzeug bei der Übergabe sowie bei Reinigungstätigkeiten fotografiert, um den Zustand des Fahrzeugs vor Beginn und während der Reinigungsarbeiten zu dokumentieren.

2.10. Damit der Kunde sein Fahrzeug nach der Reinigung abholen kann, erhält der Kunde von check-in carwash GmbH & Co KG eine Schlüsselkarte (check-out service card) sowie per SMS einen PIN-Code (check-out PIN). Eine Abholung des Fahrzeugs über einen hierfür vorgesehenen Automaten ist nur mit Schlüsselkarte und PIN-Code möglich.

2.11. Das Vertragsverhältnis wird mit der Rückgabe des Fahrzeugschlüssels von check-in carwash GmbH & Co KG an den Kunden sowie der vollständigen Bezahlung durch den Kunden beendet.

3. Vertragsgegenstand

Check-in carwash GmbH & Co KG bietet einen Reinigungsservice am Flughafen Wien an. Der Kunde überlässt check-in carwash GmbH & Co KG sein Fahrzeug im Parkhaus 4 am Flughafen Wien zur Durchführung von Innen- und Außenreinigungsarbeiten und erhält es bei seiner Rückkehr im Parkhaus 4 wieder zurück. Das Fahrzeug wird während der Abwesenheit des Kunden gereinigt und von check-in carwash GmbH & Co KGauf im Parkhaus 4 bereitgestellten Parkplätzen abgestellt. Gewährung von Versicherungsschutz sowie die Bewachung und Verwahrung von Fahrzeugen samt Zugehör und allfälliger Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden, bilden ausdrücklich keinen Teil des Vertragsgegenstandes.

4. Reinigungs-Service

4.1. Check-in carwash GmbH & Co KG übernimmt eine dem Stand der üblichen, gewerblichen Autoreinigung entsprechende, ordnungsgemäße, übliche Innen- und Außenreinigung der Fahrzeuge im Parkhaus 4, das sich am Gelände des Flughafens Wien-Schwechat befindet („Parkhaus 4“). Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass check-in carwash GmbH & Co KG die Reinigungsarbeiten so durchzuführen hat, dass unter Schonung des Materials ein ordnungsgemäßer, optisch sauberer Eindruck des Fahrzeugs entsteht. Nicht geschuldet ist die Herstellung eines schmutz- oder fleckenlosen Zustandes, sofern sich Flecken ohne Beeinträchtigung des Materials des Fahrzeuges, wozu ausdrücklich auch farbliche Änderungen zählen, nicht entfernen lassen.

4.2. Das Fahrzeug darf bei der Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen und andere Gegenstände sind vom Kunden vorher zu entfernen. Für im Fahrzeug zurückgelassene Wert- oder sonstige Gegenstände übernimmt check-in carwash GmbH & Co KG keine Haftung.

5. Verhalten auf dem Betriebsgelände

5.1. Auf dem im Parkhaus 4 gelegenen Betriebsgelände der check-in carwash GmbH & Co KG gelten die Vorschriften der österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO). Auf dem gesamten Betriebsgelände ist es erlaubt, nur im Schritttempo zu fahren. Die Verkehrszeichen sowie Anweisungen der check-in carwash GmbH & Co KG und deren Mitarbeiter sind zu jeder Zeit vom Kunden zu befolgen.

5.2. Check-in carwash GmbH & Co KG ist berechtigt, Kundenfahrzeuge nach Durchführung der Reinigung auf einen beliebigen Stellplatz im Parkhaus 4 abzustellen sowie auf nahe gelegene Parkplätze umzuparken. Bei Gefahr in Verzug behält es sich check-in carwash GmbH & Co KG vor, Fahrzeuge vom Betriebsgelände zu entfernen.

6. Verlust des Pin-Codes, Verlust oder Beschädigung der Schlüsselkarte

6.1. Die von check-in carwash GmbH & Co KG an den Kunden ausgehändigte Schlüsselkarte ist von diesem sorgfältig und sachgemäß aufzubewahren. Die entstehenden Kosten der Beschädigung und des Verlustes trägt der Kunde.

6.2. Sollte die Schlüsselkarte aufgrund einer Beschädigung nicht mehr funktionieren, so ist die check-in carwash GmbH & Co KG berechtigt, den dadurch entstehenden Aufwand in der Höhe von EUR 10,- inkl. gesetzlicher MwSt. zu verrechnen.

6.3. Bei Verlust der Schlüsselkarte oder des PIN-Codes ist die check-in carwash GmbH & Co KG unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen; der Kunde muss sich in diesem Fall bei der Abholung legitimieren und die Fahrzeugpapiere vorzeigen.

7. Preise und Zahlung

7.1. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise an check-in carwash GmbH & Co KG zu zahlen.

7.2. Die von check-in carwash GmbH & Co KG angegebenen Preise sind Bruttopreise, also inkl. gesetzlicher MwSt.

7.3. Das vereinbarte Entgelt ist bei Fahrzeugrückgabe zu begleichen. Check-in carwash GmbH & Co KG ist insofern berechtigt die Rückgabe des Fahrzeuges zu verweigern, als dass der gesamte vereinbarte und fällige Rechnungsbetrag noch nicht beglichen ist.

7.4. Nimmt der Kunde die vereinbarten Leistungen von check-in carwash GmbH & Co KG nicht an, bleibt er dennoch, unter Vorbehalt entgegenstehender gesetzlicher Regelungen, zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts an check-in carwash GmbH & Co KG verpflichtet.

7.5. Eine Aufrechnung der Ansprüche von check-in carwash GmbH & Co KG mit Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, außer die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von check-in carwash GmbH & Co KG anerkannt.

7.6. Der Kunde ist verpflichtet, die Parkgebühren, die mit der Einfahrt und Nutzung des Parkhauses 4 verbunden sind, direkt an den Betreiber des Parkhauses 4 – also der Flughafen Wien AG – zu bezahlen.

8. Rücktritt und Kündigung

8.1. Sowohl check-in carwash GmbH & Co KG als auch dem Kunden stehen die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte zu.

8.2. Der Kunde kann überdies bis zum Beginn der auszuführenden Arbeiten schriftlich, per Telefax (+43 1 7007-35463) oder per E-Mail () der telefonisch (+43 1 7007-35462) vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt bis zu 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten Arbeiten, ist dieser für den Kunden kostenlos. Bei späterem Rücktritt muss der Kunde die Hälfte des vereinbarten Entgelts als Rücktrittspauschale leisten. Sollte der Kunde nicht zur Fahrzeugübergabe erscheinen, ist eine Pauschale in der Höhe des gesamten zu leistenden Entgelts zu entrichten.

9. Haftung von check-in carwash GmbH & Co KG

9.1. check-in carwash GmbH & Co KG haftet ausschließlich für Schäden an Kundenfahrzeugen, die sie selbst, ihre Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen durch oder bei Reinigungsleistungen oder dem Umparken des Kundenfahrzuges vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von check-in carwash GmbH & Co KG für Schäden, die vor oder nach der Durchführung der Reinigungsleistungen samt dem Umparken des Kundenfahrzeugs entstehen, ist ausgeschlossen.

9.2. Die Haftung für höhere Gewalt ist ausgeschlossen. Ebenso haftet check-in carwash GmbH & Co KG nicht im Falle eines Fahrzeug-Diebstahls, Einbruchdiebstahls oder Vandalismus, es sei denn, diese Ereignisse sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens check-in carwash GmbH & Co KG oder eines ihr zuzurechnenden Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.

9.3. check-in carwash GmbH & Co KG haftet – ausgenommen bei vorsätzlicher Schädigung – nicht für Schäden, die infolge von Gefälligkeitshandlungen wie z.B. Start- oder Einparkhilfe durch seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen entstehen.

9.4. Werden Schäden durch nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile, die nicht Teil der Serienausstattung des Fahrzeuges sind, ausgelöst (z.B. Spoiler, Antenne, Spiegel), so entfällt die Haftung der check-in carwash GmbH & Co KG.

9.5. Für Lackschäden, die durch die check-in carwash GmbH & Co KG verursacht werden, die jedoch auf schadhaften Lack zurückzuführen sind (z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, Kratzer, schlecht verarbeiteter Lack), wird keine Haftung übernommen.

9.6. Ist aufgrund stark verschmutzter Innenausstattung die Verwendung von aggressiven Chemikalien erwünscht, so wird dies vom Mitarbeiter der check-in carwash GmbH & Co KG im Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Mit einem solchen Vermerk stimmt der Kunde der Verwendung von aggressiven Reinigungsmitteln zu und es ist daher die Haftung der check-in carwash GmbH & Co KG für durch die Verwendung solcher Reinigungsmittel entstandenen Schäden ausgeschlossen.

9.7. check-in carwash GmbH & Co KG haftet nicht für Wertgegenstände, die vom Kunden bewusst oder unbewusst im Fahrzeug zurückgelassen werden. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug ohne Wertgegenstände zurückgelassen wird.

9.8. Der Kunde übergibt lediglich den Fahrzeugschlüssel der check-in carwash GmbH & Co KG. Für andere Schlüssel oder Schlüsselanhänger übernimmt die check-in carwash GmbH & Co KG keine Haftung.

9.9. check-in carwash GmbH & Co KG haftet nicht für allfällige technische Funktionsstörungen der Schlüsselkarte, des PIN-Codes oder des Abholautomaten.

9.10. Der Kunde hat keinerlei Ansprüche gegen check-in carwash GmbH & Co KG, wenn er sein Fahrzeug nicht vertragsgemäß übergibt.

9.11. Die Haftung der check-in carwash GmbH & Co KG für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist, ausgenommen bei vorsätzlicher Schädigung, ausgeschlossen

10. Reklamation

10.1. Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug bei der Rückgabe zu prüfen und einen Schaden an seinem Fahrzeug oder eine mangelhafte Reinigung umgehend zu melden.

10.2. Ansprüche auf Nachbesserung aufgrund unzureichender Reinigung stehen dem Kunden nur zu, wenn er diese noch vor Verlassen des Betriebsgeländes geltend macht. Ansonsten gilt das Fahrzeug als einwandfrei zurückerhalten.

11. Datenschutz – Zustimmung zu Videoaufzeichnungen

11.1. Der Kunde gestattet der check-in carwash GmbH & Co KG im Rahmen der Vertragsbeziehung seine Daten elektronisch zu ver- oder bearbeiten sowie diese zu speichern. Die unbefugte Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht erlaubt, es sei denn, es besteht eine gesetzlich oder behördlich angeordnete Pflicht dazu.

11.2. check-in carwash GmbH & Co KG betreibt zum Zweck der Überwachung ihres Betriebsgeländes in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2002 (DSG 2000) eine Videoüberwachungsanlage. Der Kunde stimmt zu, dass mit dieser Videoüberwachungsanlage auch er sowie allfällige Begleitpersonen erfasst werden.

11.3. Die Videoaufzeichnungen dienen ausdrücklich nicht der Bewachung oder Überwachung des Fahrzeuges; eine diesbezügliche Haftung der check-in carwash GmbH & Co KG ist ausgeschlossen. Die check-in carwash GmbH & Co KG haftet ebenfalls nicht für die Bewachung oder Überwachung des Fahrzeuges nach Verlassen des Reinigungsbereiches.

11.4. check-in carwash GmbH & Co KG ist befugt, die Daten der Videoaufzeichnungen im gesetzlich vorgesehenen Ausmaß (§ 4 Z 8 DSG 2000) zu nutzen, zu be- und verarbeiten.

11.5. Kunden sind entsprechend DSG 2000 nicht befugt, Videoaufzeichnungen zu erhalten. check-in carwash GmbH & Co KG ist aber bei begründetem Verdacht einer von Amtes wegen zu verfolgender strafbarer Handlung befugt, die Daten der Videoaufzeichnungen an die zuständige Behörde weiterzuleiten.

12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1. Es gilt österreichisches Sachrecht unter Ausschluss der Verweisungsnormen seines internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss der Rom-I-Verordnung.

12.2. Erfüllungsort ist der Sitz der check-in carwash GmbH & Co KG.

12.2.1. Zu Entscheidungen von Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehen und insbesondere das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses bzw. seinen aufrechten Bestand betreffen, wird Folgendes vereinbart:

12.2.2. Klagen des Kunden gegen die check-in carwash GmbH & Co KG sind beim sachlich zuständigen Gericht für den 1. Wiener Gemeindebezirk, Wien Innere Stadt, einzubringen. Ist der Kunde Verbraucher, tritt der hiermit vereinbarte Gegenstand gemäß § 14 Abs 3 KSchG neben etwaige nach dem Gesetz gegebene weitere Gerichtsstände, insbesondere neben den allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten                                   gemäß §§ 65 – 75 JN.

12.2.3 Für Klagen der check-in carwash GmbH & Co KG

  1. a) gegen einen Unternehmer ist das sachlich zuständige Gericht für den 1. Wiener Gemeindebezirk, Wien Innere Stadt, ausschließlich zuständig.

b) gegen einen Verbraucher wird der allgemeine Gerichtsstand gemäß § 66 JN durch dessen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt bestimmt. Liegt dieser Gerichtsstand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Österreich, bleibt er auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach dem Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, und wenn österreichische gerichtliche Entscheidungen in diesem Land vollstreckbar sind.